Das wusste man aber schon. Aber ich habe leider nicht Recht bekommen im Prozeß zwischen mir und der Stadtentwässerung Göttingen der am 23.6.09 stattfand.
Mein Werbekonzept, das die Stadtentwässerung seit 2005 benutzt, sei nicht urheberrechtlich schützbar so die Einschätzung der Richterin, da es nicht den ausreichenden künstlerischen Charakter vorweist.
Muss geistige Arbeit Kunst sein um schützbar zu sein? Es geht ja hier um Urheberrechte , nicht um die Frage was Kunst ist oder nicht. Wie man sich denken kann bin ich mit diesem Urteil wenig einverstanden. Es scheint aber bei Werbung so zu sein, dass der Richter von Fall zu Fall entscheidet, ob Urheberrechte im Spiel sind oder nicht. Anderer Richter anderes Urteil?
Das Urteil dieses Richters wird auf jeden Fall am 7.7.09 offiziell verkündet, danach besteht für mich die Möglichkeit in Berufung zu gehen.
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